Müllentsorgung - Ausgleichskomponenten

Ausgleichskomponenten Rechnung Müllentsorgungsgebühren

Veröffentlichungsdatum:

26.02.2026

Lesedauer

1 Minute

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ARERA

Beschreibung

Mit dem Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 21. Jänner 2025, Nr. 24 wurde der Sozialbonus für den Abfall ab dem Jahr 2025 eingeführt. Das Dekret definiert den Personenkreis, der Anspruch auf den Sozialbonus hat, das Ausmaß desselben und die Finanzierung des Bonus durch die Einführung einer eigenen Ausgleichskomponente. Für die konkreten Auszahlungsmodalitäten und die Anwendung der Ausgleichskomponente verweist das Dekret auf einen Beschluss der Regulierungsbehörde ARERA.

Mit Beschluss vom 31. März 2025, Nr. 133 hat ARERA die Ausgleichskomponente UR3 eingeführt, die zu den beiden anderen bereits geltenden Ausgleichskomponenten hinzukommt (Ausgleichskomponente UR1 zur Deckung der Kosten der Bewirtschaftung der zufällig gefischten Abfälle und der freiwillig eingesammelten Abfälle und Ausgleichskomponente UR2 zur Abdeckung der für außergewöhnliche Ereignisse/Naturkatastrophen anerkannten Ermäßigungen). Die neue Ausgleichskomponente beträgt 6,00 Euro pro Nutzer.

Das heißt konkret, dass auf dieser Rechnung für die Müllentsorgung nun zusätzlich auch die Ausgleichskomponente über den Betrag von 6€ berechnet wird.

Der neue Abfalltarif basiert auf der Berechnungsmethode von ARERA (Autorità di Regolazione per Energia Reti e Ambiente/ Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt) und unterscheidet

sich von dem bisher angewandten Tarif. Die reformierte Berechnungsmethode soll mehr Transparenz und Einheitlichkeit in die Abfallwirtschaft Italiens bringen. 

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Zuletzt aktualisiert: 02.03.2026, 10:06 Uhr

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