Die Müllentsorgungsgebühr für Privathaushalte wird jährlich aufgrund der Anzahl der Familienmitglieder berechnet.
Haushalte
Grundgebühr
- pro Person und Jahr 29,57 Euro
Die Grundgebühr ist unabhängig von der produzierten Müllmenge und wird wie folgt berechnet: - pro Person laut meldeamtlicher Situation (bis max. 4 Personen pro Familie)
- Zweitwohnungen: pauschal 2 Personen pro Wohnung
Gebühr für die Fixentleerung
- pro Liter Restmüll 0,0551 Euro
- Zur Vermeidung von illegaler Müllentsorgung wird eine Mindestmüllmenge in Höhe von 180 Liter pro Person und Jahr zwingend berechnet (= 7,33 Euro).
- Auf den Gesamtbetrag wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 10% berechnet.
Betriebe
Grundgebühr und mengenabhängige Gebühr
- Grundgebühr und mengenabhängige Gebühr hängen von der jeweiligen Kategorie, welcher der Betrieb zugeordnet wird und der Größe (m²) des Betriebes ab.
- Auf den Gesamtbetrag wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 10% berechnet.
Reduzierungen
Es können folgende Sonderermäßigungen gewährt werden:
- Wohneinheiten, die von Personen besetzt sind, welche an körperlichen Gebrechen (Inkontinenz) leiden und bei denen sich deshalb eine größere Abfallmenge ergibt (z.B. an Windeln), genießen eine Tarifermäßigung im Ausmaß von 100% auf die Entleerungen, welche über den Mindestentleerungen liegen. Um diese Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können muss eine Kopie des Ausweises für die ergänzende Betreuung des Sanitätsbetriebes Bozen im Steueramt der Gemeinde abgegeben werden.
- Bei einem Abstand von mindestens 800 m (Straßenlinie) bis zur nächsten Sammelstelle wird eine 30%ige Sonderermäßigung auf die Grundgebühr gewährt.
Entsprechende Gesuche liegen im Steueramt der Gemeinde auf.
Zu Jahresbeginn erhalten Sie die Rechnung betreffend die Müllentsorgungsgebühr für das vorhergehende Jahr (Grundgebühr, Mindestentleerungen und sonstige Spesen) mit einer Aufstellung der Entleerungen und der genauen Berechnung der Gebühr. Der geschuldete Betrag wird bei Fälligkeit abgebucht, sofern Sie einen Dauerabbuchtungsauftrag gemacht haben. Wenn nicht, müssen sie den Rechnungsbetrag über das Zahlungssystem PagoPa entrichten.
An- und Abmeldung
Personen, welche ihren Wohnsitz ändern, müssen dies dem Steueramt mitteilen. Sie können im Meldeamt einen Schlüssel für die Sammelkontainer beantragen bzw. müssen diesen bei Wohnsitzverlegung wieder zurückgeben.
Dauerabbuchungsauftrag SEPA
Damit alle Zahlungen bezüglich Gemeindegebühren Müllentsorgung, Wasser/Abwasser und Aufenthaltsabgabe auch termingerecht erledigt werden, wird allen Steuerzahlern empfohlen, diese mittels Dauerauftrag durchzuführen.
Mit diesem Dauerauftrag können diese Steuerlasten zugunsten der Gemeinde dann zu den jeweiligen Fälligkeiten abgebucht werden. Wir ersuchen Sie daher, sich mit dem Steueramt der Gemeinde in Verbindung zu setzen, um diesen Dauerauftrag durchzuführen.