Trinkwasser - Wasserlieferungsvertrag

Der Wasserlieferungsvertrag verpflichtet die Gemeinde Jenesien zur Versorgung des Kunden mit Trinkwasser, während sich dieser zur Einhaltung der Vertragsbedingungen und zur Nutzung des Wassers ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verpflichtet.

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Beschreibung

Der Vertrag zwischen der Gemeinde Jenesien und dem Kunden regelt die Trinkwasserversorgung für Haushalte, öffentliche Einrichtungen, Landwirtschaft sowie Gewerbe. Er läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Kunde darf das Wasser ausschließlich für den vereinbarten Zweck nutzen – ein Weiterverkauf ist untersagt. Für Schäden nach der Übergabe sowie für die Wartung der internen Anlagen ist der Kunde selbst verantwortlich.

Der Betreiber behält sich vor, Wartungen durchzuführen, Kontrollen vorzunehmen und die Lieferung bei Zahlungsverzug oder technischen Problemen zu unterbrechen – ohne Haftung.

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application/pdf

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Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

24.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 13.08.2025, 14:43 Uhr

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