Gemeindesekretärin

Der Gemeindesekretär ist ranghöchster Beamter der Gemeinde und untersteht in funktioneller Hinsicht dem Bürgermeister. Er wird vom Gemeinderat nach den Bestimmungen des einschlägigen Regionalgesetzes ernannt und muss in das entsprechende für die Provinz Bozen eingerichtete regionale Verzeichnis eingetragen sein.

Zuständigkeiten

Der Gemeindesekretär ist der ranghöchste Beamte in der Gemeinde. Seine wesentlichen Aufgaben sind:

  • Er nimmt an den Sitzungen des Gemeinderates und des Ausschusses teil und verfasst die entsprechenden Niederschriften
  • In Beachtung der ihm vom Bürgermeister erteilten Richtlinien hat er die Oberaufsicht auf die Durchführung der Aufgaben der Beamten, deren Tätigkeit er koordiniert
  • Er ist Leiter des Personals, koordiniert und leitet die Ämter und Dienste der Körperschaft
  • Ist für die Sachbearbeitung der Beschlüsse verantwortlich, sorgt für deren Veröffentlichung und für die entsprechenden Durchführungsmaßnahmen
  • Sorgt für die Durchführung der Maßnahmen
  • Koordinierung der Antworten auf Anfragen, Aufschlussbegehren und Beschlussanträge der Gemeinderäte
  • Er übt jede weitere Obliegenheit aus, die ihm durch die Gesetze und Verordnungen zugesprochen wird
  • Enteignungen und allgemeiner Liegenschaftsverkehr
  • Er beurkundet die Verträge und führt die entsprechende Urkundensammlung
  • Anlaufstelle für allgemeine Anliegen der Bürger
  • Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter
  • Koordinierung und Verfahrensverantwortlicher für öffentliche Arbeiten

Art der Organisation

Verwaltungsbereich

Lageplan

Schrann 1, 39050 Jenesien
Raum: 1. Stock

Verantwortlich

Orte

Gemeinde Jenesien

Schrann 1, 39050 Jenesien

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 19.03.2024, 14:17 Uhr