Wahl der Mitglieder des europäischen Parlaments aus Italien am Samstag, den 8. und Sonntag, den 9. Juni 2024
WAHLKUNDMACHUNG
GEMEINDE JENESIEN
DER BÜRGERMEISTER
gibt
Gestützt auf Gesetz 24. Jänner 1979, Nr. 18 über die Bestimmungen zur Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus Italien;
Gestützt auf Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzesdekrets 29. Januar 2024, Nr. 7, in der umgewandelten und abgeänderten Fassung des Gesetzes 25. März 2024, Nr. 38;
bekannt,
dass mit Dekret des Präsidenten der Republik vom 10. April 2024, für Samstag, den 8. Juni und Sonntag, den 9. Juni 2024, die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus Italien ausgeschrieben wurde.
Die einleitenden Amtshandlungen der Sprengelwahlbehörden beginnen am Samstag, den 8. Juni 2024, um 9 Uhr.
DIE ABSTIMMUNG ERFOLGT AM SAMSTAG, 8. JUNI, VON 15 UHR BIS 23 UHR UND AM SONNTAG, 9. JUNI 2024, VON 7 UHR BIS 23 UHR.
Jenesien, den 25. April 2024
DER BÜRGERMESITER
PAUL ROMEN
UM ZUR STIMMABGABE ZUGELASSEN ZU WERDEN, MÜSSEN DER PERSONENGEBUNDENE WAHLAUSWEIS (ODER EINE ERSATZBESCHEINIGUNG) UND EIN AMTLICHER LICHTBILDAUSWEIS VORGELEGT WERDEN.