Friedhof Afing

Folgende Gebühren sind für Grabkonzessionsinhaber zu entrichten: Jährliche Gebühr von Euro 17,50 für...

Themen

Beschreibung

Folgende Gebühren sind für Grabkonzessionsinhaber zu entrichten:

  • Jährliche Gebühr von Euro 17,50 für Pflege und Instandhaltung des Friedhofs ist auf das Konto der Friedhofsverwaltung zu überweisen;
  • einmalige Konzessionsgebühr von Euro 250,00 für die Konzession auf 20 Jahre bei Erdbestattung; *)
  • einmalige Gebühr für die Verlängerung der Grabkonzession für 5 Jahre Euro 30,00; *)
  • einmalige Konzessionsgebühr von Euro 50,00 für ein Urnengrab; *)
  • einmalige Gebühr für die Benutzung der Leichenkapelle und Blumenschmuckentsorgung von Euro 30,00 (20,00 € für Benutzung der Leichenkapelle, 10,00 € für Kranzentsorgung) *)

*)  auf das Konto der Gemeindeverwaltung von Jenesien, IBAN-Nummer IT34D0808158800000302003805 zu überweisen

Friedhofsordnung Afing

Zutrittsbeschränkungen

Uns sind keine Einschränkungen bekannt

Lageplan

Afing Dorf, 39050 Jenesien

Verantwortlich

Annamarie Innerhofer

Schriftführerin

Christoph Oberkalmsteiner

Präsident der Friedhofskommission Afing

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 08.03.2024, 12:18 Uhr