Gemeindesekretärin

Die Gemeindesekretärin die ist ranghöchste Beamtin der Gemeinde und untersteht in funktioneller Hinsicht dem Bürgermeister. Sie wird vom Gemeinderat nach den Bestimmungen des einschlägigen Regionalgesetzes ernannt und muss in das entsprechende für die Provinz Bozen eingerichtete regionale Verzeichnis eingetragen sein.

Zuständigkeiten

Die Gemeindesekretärin ist dieranghöchste Beamtin in der Gemeinde. Ihre wesentlichen Aufgaben sind:

  • Sie nimmt an den Sitzungen des Gemeinderates und des Ausschusses teil und verfasst die entsprechenden Niederschriften
  • In Beachtung der ihr vom Bürgermeister erteilten Richtlinien hat sie die Oberaufsicht auf die Durchführung der Aufgaben der Beamten, deren Tätigkeit er koordiniert
  • Sie ist Leiterin des Personals, koordiniert und leitet die Ämter und Dienste der Körperschaft
  • Ist für die Sachbearbeitung der Beschlüsse verantwortlich, sorgt für deren Veröffentlichung und für die entsprechenden Durchführungsmaßnahmen
  • Sorgt für die Durchführung der Maßnahmen
  • Koordinierung der Antworten auf Anfragen, Aufschlussbegehren und Beschlussanträge der Gemeinderäte
  • Sie übt jede weitere Obliegenheit aus, die ihr durch die Gesetze und Verordnungen zugesprochen wird
  • Enteignungen und allgemeiner Liegenschaftsverkehr
  • Sie beurkundet die Verträge und führt die entsprechende Urkundensammlung
  • Anlaufstelle für allgemeine Anliegen der Bürger
  • Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter
  • Koordinierung und Verfahrensverantwortlicher für öffentliche Arbeiten

Art der Organisation

Verwaltungsbereich

Lageplan

Schrann 1, 39050 Jenesien
Raum: 1. Stock

Verantwortlich

Orte

Gemeinde Jenesien

Schrann 1, 39050 Jenesien

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 30.04.2024, 14:07 Uhr