Steueramt

Festlegung der Tarife und Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Fernwärme), inklusive Zwangseintreibung

Zuständigkeiten

Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Fernwärme).

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretärin

Verwaltungsbereich

Lageplan

Schrann 1, 39050 Jenesien
Raum: Erdgeschoss

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde Jenesien

Schrann 1, 39050 Jenesien

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 22.03.2024, 08:27 Uhr